PFAS-Konformität bei ppg >
Seit Bekanntgabe der rechtlichen Vorgaben arbeiten wir intensiv daran den Einsatz der betroffenen Materialien, in unserem Fall Prozesshilfsmittel, so zu reduzieren, dass unsere Verbunde konform mit Artikel 5 der PPWR sind. Unabhängige Laboranalysen haben uns bereits mehrfach die Einhaltung der ab 2026 geltenden Grenzwerte bestätigt. Diese Prüfungen führen wir kontinuierlich fort, um die Datenbasis auch in Bezug auf unsere Vorlieferanten sicherzustellen.
Vollständig "PFAS-freie" Prozesshilfsmittel sind aktuell technisch nicht geeignet, da sie die Folienqualität erheblich beeinträchtigen. Deshalb setzen wir darauf kontinuierlich einen Höchstwert nahe der üblichen Bestimmungsgrenze von 10 ppm nicht zu überschreiten. Ein Ziel, das wir nach unseren bisherigen Messergebnissen bereits erreichen konnten.