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Vorbereitung auf die PPWR

15.09.2025

Der Mindeststandard wurde mit der Aktualisierung 2025 neu strukturiert und für die künftigen Regelungen der PPWR vorbereitet. Diese strukturellen Veränderungen führen zu einer deutlichen Erweiterung des Umfangs von zuletzt 40 auf jetzt 98 Seiten. Die aus unserer Sicht relevantesten Neuerungen haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.

Bewertung von polyolefinen Verbunden

Ein weiterer Schritt in der Vorbereitung auf die PPWR im Mindeststandard war bereits 2024 die Einführung der sogenannten Referenzanwendungen. Dabei handelt es sich um die Zuordnung von Sortierfraktionen und Produktionsverfahren, in denen die jeweiligen Rezyklate zukünftig verarbeitbar sein müssen.

  • Für die Sortierfraktion von PE-Folien (PE-flex) sind dies Blasfolienextrusion und Spritzguss

  • für die Sortierfraktion PP-Folien (PP-flex) sind dies Spritzuguss und Thermoform

Aufgrund der hohen Anforderung an homogener Granulatqualität in der Blasfolienextrusion werden PP-Anteile in PE-flex bei der Bewertung von Recyclingfähigkeit vollständig abgezogen. PE-Anteile in PP dafür voll als Wertstoff angerechnet.

Klassifizierung von PE als Wertstoff in PP-flex im Mindeststandard 2025

Welche Materialkombinationen sind betroffen?

  • für alle Polyolefinen-Verbunde (boPP/PE) in typischen Dicken reduziert sich die Recyclingfähigkeit < 70 %

  • unsere PP-basierten Lösungen behält ihre eine Recyclingfähigkeit > 90 % mit gleichzeitig verbessertem Siegelverhalten

Mehr zu Referenzanwendungen auf ppg > live

Recyclingunverträglichkeit durch PFAS

Im Rahmen der REACH-Verordnung wurde seitens der ECHA (European Chemicals Agency) bereits seit einiger Zeit an einem EU-weiten PFAS-Verbot gearbeitet. Aktuell gilt die PPWR auch hier als maßgeblicher Regulierungsmechanismus. Der Stichtag dazu ist der 12. August 2026. Er beruht auf der Frist von 18 Monaten seit Inkrafttreten der Verordnung am 11. Februar 2025.

Zulässiger Grenzwert < 50 ppm

In Artikel 5 der PPWR ist ein Grenzwert < 50 ppm (parts per million) PFAS pro Verpackung definiert. Dabei sind nicht die Migrationswerte, sondern der absolute Gehalt ausschlaggebend. 50 ppm entspricht einem Massenanteil von 50 Mikrogramm pro 1 Kilogramm Verpackungsmaterial.

Durch die Anpassung des Mindeststandards auf die Regelungen der PPWR gilt diese Vorgabe in Deutschland bereits ab 01. Januar 2026.

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Recyclingfähigkeitsbewertung ab Januar 2026

Die kurzfristige Übernahme des Artikels 5 PPWR als Referenz in den deutschen Mindeststandards erzeugt zusätzlichen Druck auf die gesamte Lieferkette der flexiblen Verpackung. Da der Mindeststandard bereits ab 01. Januar 2026 gilt, könnte diese Anpassung unmittelbare Auswirkungen auf die Bewertungen der Recyclingfähigkeit haben. Gültige Zertifikate werden eher nicht betroffen sein. Im Fall einer neuen Zertifizierung wird die Recyclingfähigkeit für bis dato produzierte Kunststoffverpackungen nicht mehr gegeben sein.

Klassifizierung von PFAS als Recyclingunverträglichkeit im Mindeststandard 2025

Es bleibt zu hoffen, dass die entscheidenden Institutionen eine Übergangsfrist gewähren, damit bereits produzierte Packmittel weiterhin dem Markt zur Verfügung stehen.

PFAS-Konformität bei ppg >

Seit Bekanntgabe der rechtlichen Vorgaben arbeiten wir intensiv daran den Einsatz der betroffenen Materialien, in unserem Fall Prozesshilfsmittel, so zu reduzieren, dass unsere Verbunde konform mit Artikel 5 der PPWR sind. Unabhängige Laboranalysen haben uns bereits mehrfach die Einhaltung der ab 2026 geltenden Grenzwerte bestätigt. Diese Prüfungen führen wir kontinuierlich fort, um die Datenbasis auch in Bezug auf unsere Vorlieferanten sicherzustellen.

Vollständig "PFAS-freie" Prozesshilfsmittel sind aktuell technisch nicht geeignet, da sie die Folienqualität erheblich beeinträchtigen. Deshalb setzen wir darauf kontinuierlich einen Höchstwert nahe der Nachweisgrenze von 10 ppm nicht zu überschreiten. Ein Ziel, das wir nach unseren bisherigen Messergebnissen bereits erreichen konnten.

Ihr Kontakt

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Dirk Stolte

Leiter F&E / Anwendungstechnik

T: +49 (0) 5494 / 803 162

E: dirk.stolte@prepacgroup.de